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Unsere Preise und mehr Informationen finden Sie hier,
wenn Sie weiter lesen:
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Wir übersetzen
Dokumente und Schriftstücke ins Deutsche und umgekehrt.
Wir arbeiten
rasch und preiswert. Auf
Wunsch kann die Übersetzung
beglaubigt
werden.
Preisliste für
Übersetzungen
Es ist ein Unterschied, ob die Seite 140 oder 1.400
Schriftzeichen hat. Weiter ist es ein Unterschied,
ob man für das Dokument, - z.B. für eine Heirats- oder
Geburtsurkunde, bereits ein übersetztes (deutsches)
Formular hat, wo man nur die Daten einsetzt oder das
Dokument Zeile für Zeile übersetzen und schreiben
muss. Wir haben daher Pauschal- und Zeilentarife.
Dazu kommen noch eventuell die Versandspesen.
Wir haben keine Mindestauftragstarife!
Die Preise sind inklusive 20% MwSt.
Pauschaltarife:
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Art
des Dokumentes (Verrechnung perStück)
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von € |
bis
€ |
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Kurze Bestätigungen,
Geburts- und Heifratsurkunden ohne
Anmerkung und Apostille, Leumundszeugnisse,
andere gebräuchliche Formulare |
20,00 |
32,00 |
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Mittellange Bestätigungen, 2-seitige
Zeugnisse oder Diplome, Dokumente mit
Apostille und Anmerkungen |
26,00 |
58,00 |
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Etwas längere, einfache Bestätigung,
3-seitige Zeugnisse oder Diplome |
36,00 |
48,00 |
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Arbeitsbuch, Studienbuch (Index)
pro übersetzter Seite |
12,00 |
16,00 |
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Versandspesen (Postgebühr) |
6,00 |
10,00 |
Zeilentarife:
Eine Zeile hat 55 Schriftzeichen. Es werden auch die
Leerzeichen mitgerechnet. Bei der Berechnung werden
die Zeilen der Zielsprache gezählt.
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Art des Übersetzungsgutes |
€ pro Zeile |
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Normaler, nicht fachlicher Text
|
1,00 |
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Technischer
Text und schwieriger juristischer Text
(Urteile) |
1,00-1,30 |
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Medizinischer
Text |
1,30 |
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Expresszuschlag pro Dokument |
4,00-8,00 |
Senden Sie uns unverbindlich das Dokument
per E-Mail
office@lagor.at
oder
per WhatsApp Tel.:
0043 650 505 31 45
und wir schreiben
Ihnen wieviel die Übersetzung kostet!
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Weitere nützliche Informationen:
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Muss diese von einem Notar bestätigt werden?
Nein!
In Österreich, Deutschland und der Schweiz hat der Notar
mit einer Übersetzung nichts zu tun. Die Beglaubigung
erfolgt durch den Gerichtsdolmetscher, welcher die
Richtigkeit der Übersetzung mit seinem Rundsiegel
bestätigt; das ist die eigentliche Beglaubigung.
Welche Aufgabe hat ein Notar?
Wenn man bei der Behörde ein Dokument vorlegen muss, ist
es ratsam eine Kopie anstatt des Originals vorzulegen.
Diese Kopie sollte vom Notar beglaubigt sein. Das heißt,
dass der Notar mit seinem Siegel bestätigt, dass die
Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Darf ein Dolmetscher Unterschriften, wie z.B. bei
Vollmachten oder Verträgen, beglaubigen?
Nein.
Das ist die Aufgabe eines Notars! Der Notar beglaubigt
Ihre Unterschrift in deutscher Sprache. Danach lassen
Sie diese notarielle Beglaubigungsklausel in Ihre
Sprache übersetzen, damit Sie das Dokument in Ihrer
Heimat vorlegen können.
Was ist eine Apostille?
Apostille ist die Überbeglaubigung der Unterschrift des
Beamten, welcher die Urkunde ausgestellt hat. In
Österreich, Deutschland und der Schweiz ist eine
Apostille selten erforderlich.
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